Allgemeine Geschäftsbedingungen
Maibach Systems GmbH i. G., Wahlackerstrasse 5, 3052 Zollikofen. Stand 8. September 2026.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für vereinbarte Leistungen von Maibach Systems in den Bereichen Marketing, Inhalte, Wissensaufbereitung, Automatisierung und Software gegenüber geschäftlich handelnden Kunden. Vertragspartner auf Anbieterseite ist die im Einzelauftrag bezeichnete Person oder Gesellschaft (Maibach). Diese AGB sind nicht für Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten bestimmt.
Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Vertragsschluss Gelegenheit zur Kenntnisnahme erhält und ihrer Geltung zustimmt. Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Annahme des Angebots, auch per E-Mail oder Nachricht, zustande. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Eine vereinbarte Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV) geht bei Datenschutzfragen vor. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei Zustimmung von Maibach.
Es gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung. Spätere AGB-Änderungen gelten für bestehende Aufträge nur bei entsprechender Vereinbarung. Eine Rechnung oder deren Bezahlung ersetzt keine fehlende Vereinbarung über diese AGB.
2. Leistungen und Änderungen
Umfang, Ergebnisse, Termine, Vergütung und Laufzeit ergeben sich aus dem Einzelauftrag. Beschreibungen möglicher Funktionen, Entwicklungsschritte oder Einsatzbereiche begründen ohne Vereinbarung keine zusätzlichen Lieferpflichten. Veröffentlichungen, Werbebudgets, Fremdlizenzen und Produktionsleistungen gehören nur zum Auftrag, soweit vereinbart.
Maibach erbringt die Leistungen sorgfältig und fachgerecht. Bei Beratungs-, Marketing- und Unterstützungsleistungen ist die vereinbarte Tätigkeit geschuldet. Ein bestimmter Umsatz, eine Reichweite, Zahl von Anfragen oder sonstiger wirtschaftlicher Erfolg wird nur bei ausdrücklicher Zusage geschuldet. Vereinbarte Arbeitsergebnisse und deren Beschaffenheit bleiben verbindlich; ihre rechtliche Einordnung richtet sich nach dem tatsächlichen Leistungsinhalt.
Die Parteien stimmen Prioritäten sowie Änderungen von Umfang, Kosten und Terminen in Textform ab. Zusatzleistungen werden erst nach Beauftragung erbracht. Maibach darf geeignete Arbeitsmittel weiterentwickeln oder ersetzen, sofern vereinbarte Funktionen, Ergebnisse und Schutzpflichten gewahrt bleiben. Wesentliche Einschränkungen bedürfen einer Vereinbarung. Eine AVV bleibt vorrangig.
3. Mitwirkung und Freigaben
Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Materialien, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereit und benennt eine zuständige Kontaktperson. Er sorgt für die erforderlichen Nutzungsrechte und die rechtmässige Bereitstellung seiner Materialien und Daten. Maibach weist auf erkennbare Unklarheiten oder rechtliche Bedenken hin; die eigenen Sorgfaltspflichten bleiben bestehen.
Vor einer Veröffentlichung prüft der Kunde die Inhalte auf sachliche und fachliche Richtigkeit sowie die für sein Geschäft geltenden Anforderungen, insbesondere bei gesundheitsbezogenen oder anderen regulierten Aussagen. Veröffentlichung und Freigabe richten sich nach dem Auftrag. Schweigen gilt nicht als Freigabe. Die Prüfung durch den Kunden befreit Maibach nicht von der Verantwortung für eigene Pflichtverletzungen.
Verzögert sich die Leistung wegen fehlender Mitwirkung, informiert Maibach über die Auswirkungen. Betroffene Termine werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verzögerung neu abgestimmt. Zusätzlicher Aufwand ist vor seiner Ausführung zu vereinbaren; gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
4. Vergütung und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Preise in Schweizer Franken. Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet, soweit sie gesetzlich geschuldet und nicht bereits im Preis enthalten ist. Fremdkosten und Auslagen werden nur im vereinbarten Umfang weiterverrechnet. Bei laufenden Leistungen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich, soweit der Einzelauftrag nichts anderes bestimmt.
Rechnungen sind innert 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Nach Fälligkeit kann Maibach mahnen. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Folgen, insbesondere der gesetzliche Verzugszins. Unstimmigkeiten sind zeitnah mitzuteilen; die Zahlung des unbestrittenen Teils bleibt geschuldet.
Bei Zahlungsverzug kann Maibach nach Ankündigung in Textform und angemessener Nachfrist betroffene Leistungen verhältnismässig aussetzen, soweit rechtlich zulässig. Datenschutz, Datensicherheit und gesetzlich geschuldete Herausgabe dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
5. Arbeitsergebnisse und Rechte
Rechte an eingebrachten Materialien bleiben bei den bisherigen Berechtigten. Der Kunde gestattet Maibach deren Verwendung, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
An den für ihn erstellten und gelieferten Inhalten und kundenspezifischen Wissensbeständen erhält der Kunde ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht, einschliesslich Bearbeitung, Veröffentlichung und Nutzung durch beauftragte Dritte. Dieses Recht gilt auch nach Vertragsende und ist mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. Abweichende Rechte werden im Einzelauftrag vereinbart; Rechte Dritter und Datenschutzpflichten bleiben vorbehalten.
Allgemeine Software, Vorlagen, Methoden, interne Prompts und Know-how von Maibach verbleiben bei Maibach beziehungsweise den bisherigen Berechtigten. Die Lieferung von Ergebnissen umfasst ohne gesonderte Vereinbarung keinen Quellcode und keine internen Arbeitsmittel. Softwarezugänge und Betrieb werden nur für den vereinbarten Umfang und Zeitraum geschuldet. Maibach darf vertrauliche Kundenmaterialien nicht allein wegen dieser Rechtezuordnung anderweitig verwenden.
Erforderliche Lizenzbeschränkungen Dritter werden vor ihrem Einsatz offengelegt, soweit sie die vereinbarte Nutzung einschränken. Bei KI-gestützten Ergebnissen werden urheberrechtliche Schutzfähigkeit und Exklusivität nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zugesichert. Maibach bleibt zur sorgfältigen Erstellung und zur Beachtung erkennbarer Rechte Dritter verpflichtet.
6. KI und Leistungen Dritter
Maibach darf geeignete KI-Verfahren und Hilfspersonen für die vereinbarten Leistungen einsetzen, soweit vertragliche und gesetzliche Schutzpflichten dies zulassen. Personendaten dürfen externen Diensten nur im Rahmen einer geltenden AVV und zulässigen Weisung zugänglich gemacht werden. Diese AGB erteilen keine pauschale Zustimmung zur Weitergabe vertraulicher Daten oder zum Training mit Kundenmaterialien.
Für vom Kunden selbst abgeschlossene Verträge mit Plattformen oder Softwareanbietern gelten deren Bedingungen. Soweit Maibach Drittleistungen selbst schuldet oder Hilfspersonen einsetzt, bleibt die eigene vertragliche Verantwortung bestehen. Änderungen oder Ausfälle Dritter werden nicht pauschal von jeder Verantwortung ausgenommen. Maibach informiert über wesentliche Auswirkungen auf den Auftrag; notwendige Anpassungen werden vereinbart.
7. Beanstandungen und Haftung
Der Kunde meldet erkennbare Abweichungen von vereinbarten Leistungen zeitnah und nachvollziehbar. Maibach prüft Beanstandungen und erfüllt die vereinbarten und gesetzlichen Mängelbehebungspflichten. Gesetzliche Prüf-, Rüge- und Gewährleistungsregeln bleiben anwendbar. Eine Abnahmefiktion allein durch Schweigen wird nicht vereinbart.
Maibach haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für zu vertretende Vertragsverletzungen. Fehlender wirtschaftlicher Erfolg allein begründet bei sorgfältiger Erfüllung einer vereinbarten Tätigkeit keine Pflichtverletzung. Eine Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit sowie sonstige zwingende Haftung wird nicht ausgeschlossen. Ein besonderer Haftungshöchstbetrag bedarf einer ausdrücklichen, rechtlich zulässigen Vereinbarung im Einzelauftrag.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich und verwenden sie nur für den vereinbarten Zweck. Ausgenommen sind nachweislich bereits rechtmässig bekannte, ohne Pflichtverletzung öffentlich gewordene oder unabhängig entwickelte Informationen. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben vorbehalten; soweit zulässig, wird die andere Partei vorab informiert. Die Pflicht gilt nach Vertragsende fort.
Bearbeitet Maibach Personendaten im Auftrag des Kunden, vereinbaren die Parteien vor dieser Bearbeitung eine AVV. Diese regelt insbesondere Weisungen, Sicherheit, Dritte, Bearbeitungsorte und Löschung. Beide Parteien erfüllen ihre jeweils eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten. Eigene Geschäftskontaktdaten werden nur für zulässige Verwaltungs- und Kommunikationszwecke bearbeitet.
9. Laufzeit und Beendigung
Beginn und Laufzeit werden im Einzelauftrag festgelegt. Befristete Aufträge enden mit Ablauf der vereinbarten Dauer; eine Verlängerung bedarf einer Vereinbarung. Für unbefristete Leistungen gelten vereinbarte, sonst die gesetzlichen Beendigungsregeln.
Zwingende Beendigungsrechte bleiben unberührt. Soweit Auftragsrecht auf die Beendigung anwendbar ist, kann jede Partei den Auftrag gemäss Art. 404 OR jederzeit widerrufen oder kündigen; eine Haftung für eine Beendigung zur Unzeit richtet sich nach dem Gesetz. Eine vereinbarte Dauer schliesst dieses Recht nicht aus. Bei anderen Leistungen richten sich vorzeitige Beendigung und Abrechnung nach der Vereinbarung und den jeweils anwendbaren gesetzlichen Regeln.
Bereits erbrachte Leistungen und rechtmässig geschuldete Kosten werden abgerechnet; nicht geschuldete Vorauszahlungen werden zurückerstattet. Eine vorzeitige Beendigung macht nicht automatisch sämtliche künftigen Vergütungen fällig. Vereinbarte Ergebnisrechte bleiben bestehen. Rückgabe, Export und Löschung richten sich nach dem Auftrag, der AVV und zwingendem Recht. Weiterbetrieb und zusätzliche Übergangsleistungen bedürfen einer Vereinbarung.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig und nicht individuell anders vereinbart, der Sitz beziehungsweise Geschäftssitz des im Einzelauftrag bezeichneten Anbieters. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben vorbehalten.
Textform umfasst insbesondere E-Mail oder eine dauerhaft speicherbare Nachricht. Änderungen und Ergänzungen werden in dieser Form festgehalten, sofern keine strengere gesetzliche Form gilt. Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten an ihrer Stelle die einschlägigen gesetzlichen Regeln; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam, soweit rechtlich zulässig.